Unterhaltsermittlungen | Unterhaltsbetrug


Haben Sie den Eindruck, Ihr Ex-Partner lebt in Saus und Braus, während Sie nicht wissen, wie Sie über die Runden kommen sollen? Verschweigt der oder die Ex eine Erwerbstätigkeit oder eine neue eheähnliche Beziehung? Sprich: Werden Sie bei den Unterhaltszahlungen übervorteilt? Unsere erfahrenen Duisburger Privatdetektive überprüfen Ihren Verdacht und belegen etwaige Erkenntnisse in Form eines gerichtsverwertbaren Ermittlungsberichts: 0203 3196 0052.


Zielperson: Unterhaltsverweigerer


Nehmen wir ein fiktives Beispiel: Ein Ehepaar lässt sich scheiden. Er ist Geschäftsführer eines großen Unternehmens, sie Hausfrau und von nun an alleinerziehende Mutter zweier gemeinsamer Kinder. Der Rechtssprechung folgend ist er in diesem Szenario sowohl den Kindern als auch der Frau zu Unterhaltszahlungen verpflichtet (Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt), doch er gibt an, dass er nicht mehr so viel verdiene wie noch vor einiger Zeit und daher den zuvor berechneten Unterhalt nicht mehr zahlen könne. Wahrheit oder Lüge? Sie sind unschlüssig und vermuten, dass er nicht zahlungsunfähig, sondern lediglich zahlungsunwillig ist?

 

Dann lassen Sie sich nicht an der Nase herumführen, rufen Sie unsere Privatdetektei in Duisburg an. Unsere qualifizierten Detektive überprüfen den Wahrheitsgehalt der getätigten Aussagen. Durch eingehende Recherchen bei zuständigen Behörden wie dem Finanzamt und durch Observationen des Unterhaltspflichtigen sind wir in der Lage, Ihnen gerichtsverwertbares Beweismaterial zur Verfügung zu stellen, mit dem Sie Ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen können. Gern beraten wir Sie unverbindlich zu den jeweiligen Möglichkeiten. Senden Sie uns eine E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-duisburg.de oder rufen Sie uns unter der oben angegebenen Telefonnummer an.


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Mittels Observation prüft unsere Duisburger Detektei Ihre Verdachtsmomente. Relevante Erkenntnisse werden gerichtsverwertbar dokumentiert.

Zielperson: Unterhaltsempfänger


Bleiben wir beim vorgenannten Paar, drehen den Spieß aber um: Bis zur Scheidung arbeitete die Ehefrau halbtags, während die Kinder in der Schule waren; nun gibt sie aber an, sie könne ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen. Als Grund verweist sie darauf, dass die Kinder häufig krank seien und sie daher zuhause bleiben müsse, dass sie ihre altersschwache Mutter zu pflegen habe oder dass Personal abgebaut wurde etc. Womöglich ist dem tatsächlich so, doch in der Mehrzahl der Fälle, die von unseren Privatermittlern bearbeitet werden, sind solche plötzlichen Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen zu zeitlich sehr passenden Zeitpunkten Vortäuschungen falscher Tatsachen zur Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils auf Kosten des geschädigten Unterhaltszahlers (= Betrug nach § 263 StGB). Eine weitere Fallkonstellation zum Thema widerrechtlicher Unterhaltshandlungen ergibt sich, wenn ein älteres Kind eine entlohnte Berufsausbildung beginnt, der Unterhaltsempfänger aber angibt, dass das Kind weiterhin zur Schule geht, um keine Kürzung des Kindesunterhalts hinnehmen zu müssen.

 

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihr Ex-Partner mehr Unterhalt generiert, als ihm/ihr zusteht, so eruieren unsere IHK-zertifizierten Detektive in Duisburg für Sie die tatsächlichen Umstände. Lebt Ihr im Bezug von nachehelichem Unterhalt stehender Ex in einer verfestigten Beziehung mit einer neuen Frau? Ist Ihre Noch-Frau heimlich erwerbstätig und bezieht trotzdem weiterhin den vollen Trennungsunterhalt? Geht Ihr unterhaltsberechtigtes Kind tatsächlich noch zur Schule? Wir observieren die verdächtigen Personen, recherchieren unter Legende bei ehemaligen oder aktuellen Arbeitgebern und übergeben Ihnen zum Abschluss der Ermittlungen eine gerichtsfeste schriftliche Beweisdokumentation. Nutzen Sie bei Bedarf unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unverbindlich an: 0203 3196 0052. Wir beraten Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch kostenlos zu etwaigen Fragen rund um das Thema Unterhaltsermittlungen.