Unfallflucht | Fahrerflucht


Ermittlungen bei Unfall- bzw. Fahrerflucht sind nicht allein Sache der Behörden, Geschädigte haben auch das Recht, eigene Recherchen anzustellen. Unsere IHK-zertifizierten Duisburger Privatdetektive stehen Ihnen dabei gern zur Seite: 0203 3196 0052.


Ortsungebundene Ermittlungen bei Fahrerflucht


Prinzipiell ist die Polizei die erste Ansprechpartnerin bei einer Fahrer- bzw. Unfallflucht. Nach der Anzeige müssen die Behörden die entsprechenden Ermittlungen aufnehmen – zumindest in der Theorie, denn Umfang und Qualität dieser Ermittlungen schwanken stark. Wie seit Jahren bekannt ist, herrscht bei den Behörden beständiger Personalmangel, was dazu führt, dass allenfalls simple Vorgänge wie Halterfeststellungen schnell durchgeführt werden, weiterführende Ermittlungen aber nur schwerfällig in Gang kommen, bspw. wenn es sich um ein ausländisches, gestohlenes oder gefälschtes Kennzeichen handelt. Zudem werden internationale Ermittlungen der Ordnungsbehörden durch den "Amtsschimmel" ausgebremst, ein Umstand, der unsere Duisburger Detektive jedoch nicht hindert, im Auftrag ihrer Klienten Nachforschungen anzustellen.

 

Durch langjährige und sehr erfolgreiche Kooperationen mit Behörden, Detekteien und Informanten im Ausland ist es unseren Wirtschaftsdetektiven möglich, zeitnah und effektiv auch internationale Ermittlungen anzustellen. Da Spuren mit fortdauernder Zeit verwischen können, ist es nicht immer ratsam, sich auf eine zeitnahe Hilfe durch die Polizei zu verlassen. Der Einsatz einer Detektei kann sich lohnen. Gern beraten wir Sie zu der Thematik Unfall- und Fahrerflucht eingehend und unverbindlich. Nutzen Sie für Ihre Anfrage bitte unser Kontaktformular oder melden Sie sich telefonisch unter der oben angegebenen Rufnummer.


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Wenn man morgens zu seinem innig geliebten Fahrzeug kommt und es restlos demoliert vorfindet, ist man sowieso schon bedient. Was erst, wenn man feststellt, dass der Unfallverursacher geflüchtet ist?

Fußgänger und Radfahrer – Unfallflucht ohne Kennzeichen


Die Ermittlungen bei Unfallflucht – oder wie es in der Rechtssprechung (StGB § 142) heißt: "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" – gestalten sich zumeist bedeutend schwieriger, wenn der Flüchtende den Schaden fußläufig oder mit einem Fahrrad verursacht hat und somit kein Kennzeichen mit sich führte. Die Kurtz Detektei Duisburg verfügt über die Expertise und die personellen wie technischen Möglichkeiten, sich erfolgversprechend des Falls anzunehmen. 

 

Unabhängig davon, ob bei einem Unfall ein Sach- oder Personenschaden verursacht wurde, genießt jeder einzelne Auftrag bei uns die zu erwartende Priorität. Durch akribische Recherchen, die Suche nach Zeugen, deren Befragung, ggf. eine Unfallrekonstruktion und viele weitere Maßnahmen ist es unserer Privatdetektei für Krefeld, Moers und ganz NRW in den meisten Fällen möglich, den Täter a) zu identifizieren und b) aufzufinden. Nach Abschluss unserer Tätigkeiten stellen wir Ihnen einen umfassenden und gerichtsverwertbaren Ermittlungsbericht zur Verfügung. Gern übernehmen wir auch Ihren Auftrag. Bitte senden Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Beratung eine Nachricht an kontakt@kurtz-detektei-duisburg.de oder rufen Sie uns an: 0203 3196 0052.