Erschleichen von Leistungen


Leistungserschleichung ist eine facettenreiche Deliktart, mit der sich Unternehmen, Museen, Parks und viele andere Einrichtungen zunehmend konfrontiert sehen. Personalisierte wie automatisierte Eingangskontrollen stellen für die Täter keine Hindernisse dar: Im Gedränge der Menge pirscht man sich an der Einlasskontrolle vorbei; Zahlautomaten an Drehkreuzen werden ignoriert und so mancher erweist sich bei ihrem Überklettern als erstaunlich gelenkig. In der Regel ermitteln unsere Wirtschaftsdetektive aus Duisburg in solchen Fällen nicht, das ist eher Sache von Sicherheitsdiensten und Polizei. Doch das Erschleichen von Leistungen erfolgt oft in Kombination mit weiteren Straftatbeständen, bei deren Aufklärung wir weiterhelfen können, z.B. bei der Fälschung des (inzwischen leider abgeschafften) Duisburg-Passes oder des SozialTickets zum Zweck der kostenlosen Beförderung oder des freien bzw. reduzierten Einlasses bei Veranstaltungen (Urkundenfälschung, ggf. Sozialbetrug).

 

Die Aufklärung der meisten Tatvarianten von Leistungserschleichung zählt zum Portfolio unserer Duisburger Detektei. Für Unternehmen, Institute und Behörden ermitteln wir auf gewohnt seriöse und diskrete Weise: 0203 3196 0052.


Haben wollen, ohne zu bezahlen?


Im Jahr 2016 stiegen die Kriminalitätszahlen in Duisburg bei vielen Delikten enorm und häufig gegen den NRW-Trend – eine sehr besorgniserregende Entwicklung. So gab es zuletzt deutlich mehr Fälle von Raub/räuberischer Erpressung (plus 9,8 %), Taschendiebstahl (24 %) und Fahrraddiebstahl (18,9 %), vor allem aber auch mehr Tötungsdelikte (87,5 %) und Körperverletzungen (35 %). Zudem machen Fälle von Leistungserschleichung (vor allem als Kontrolldelikte) einen nicht unerheblichen Teil der Betrugskriminalität aus.

 

Unter "Erschleichen von Leistungen" sind rechtlich neben dem allseits bekannten Schwarzfahren zu Lasten eines Verkehrsunternehmens auch andere Missbrauchshandlungen gegen Angebote zu verstehen, die öffentlichen Zwecken dienen. Außerhalb des "Rechtsdeutschs" wird generell die Inanspruchnahme von Leistungen, ohne den Willen, diese ordnungsgemäß zu bezahlen, als Leistungserschleichung bezeichnet. Wenn Ihr Unternehmen geschädigt wurde bzw. wenn Sie einen entsprechenden Verdacht hegen, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere qualifizierten Ermittler. Die Kurtz Wirtschaftsdetektei Duisburg liefert Ihnen gerichtsverwertbare Beweise: kontakt@kurtz-detektei-duisburg.de.


Sozialbetrug; Detektei Kleve, Detektiv Niederlande, Privatdetektiv Moers, Wirtschaftsdetektei
Ein Thema, das offiziell zum Tatbestand des Betruges zählt, aber häufig auch als Leistungserschleichung bezeichnet wird, ist der illegale Bezug von Sozialleistungen – gerade in Duisburg mit der extrem hohen Zahl von Sozialempfängern ein erhebliches Thema.

Zahlreiche Überschneidungen mit anderen Deliktarten


Bei der Leistungserschleichung nach § 265a StGB handelt es sich aufgrund des möglichen Strafmaßes (Geldstrafe oder maximal ein Jahr Freiheitsentzug) um ein Vergehen. Klar abgrenzen muss man das Delikt zu anderen Straftatbeständen. Wird bspw. durch die Manipulation eines Getränkeautomaten unrechtmäßig Ware entnommen, liegt keine Leistungserschleichung, sondern ein Diebstahl vor; wird eine Smartcard für ein Pay-TV-Abo gefälscht bzw. ein Receiver durch Hacking manipuliert, um ohne entsprechende Bezahlung Fernsehsender empfangen (erschleichen) zu können, spricht man von Computerbetrug.

 

Ist Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung von Leistungserschleichung betroffen? Dann wenden Sie sich unverbindlich an unsere IHK-zertifizierten Detektive für Oberhausen, Ratingen und ganz NRW. Neben gerichtsverwertbarer Aufklärungsarbeit nach bereits erfolgten Taten unterstützen Sie unsere Sicherheitsexperten auch vorbeugend durch Analyse Ihrer Präventivmaßnahmen. Wir zeigen Ihnen Sicherheitslücken auf und helfen Ihnen, den Schutzstandard zu optimieren. Gern erläutern wir Ihnen die fallspezifischen Möglichkeiten. Schildern Sie uns Ihr Problem in einer E-Mail über unser Kontaktformular oder melden Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 0203 3196 0052